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Abmeldungen und EntschuldigungenNach oben

Bitte melden Sie Entschuldigungen vor dem Unterrichtsbeginn direkt der entsprechenden Lehrperson. Die Telefonnummern finden Sie auf der Telefonkette, im Schulblatt oder auf unserer Homepage.

AktivdispensNach oben

Dokument: Leitfaden_zur_Umsetzung_d._Aktivdispens_.pdf (pdf, 615.9 kB)

Ansprechperson bei schulischen AnliegenNach oben

Die Klassenlehrperson ist für die Kinder und Erziehungsberechtigten immer die erste Ansprechperson. Für weitere Kontakte steht Ihnen die Schulleitung zur Verfügung.

BibliothekNach oben

Für unsere Kindergarten- und Schulkinder stehen zwei Bibliotheken zur Verfügung.

Im Schulhaus Dorfhalde (Kindergarten - 2. Klasse) sind die Öffnungszeiten:

Montag
15.00 - 15.30 Uhr

Donnerstag
09.30 - 10.00 Uhr (nur für Buskinder)
11.30 - 12.00 Uhr


Im Schulhaus Eneda (3. - 6. Klasse) sind die Öffnungszeiten:

Montag
11.30 - 12.00 Uhr

Freitag
09.30 - 10.00 Uhr (nur für Buskinder)
11.30 - 12.00 Uhr

BlockzeitenNach oben

An der Schule Tuggen ist am Vormittag die Blockzeit von mindestens 200 Minuten Unterrichtszeit (inklusive Pause) für alle Kindergarten- und Schulkinder einzuhalten. Der Schulträger ist verpflichtet, für kurzfristige Schulausfälle die Betreuung der betroffenen Kinder am ersten Tag sicherzustellen. Die Organisation der Betreuung ist dem Schulträger überlassen.

Bei rechtzeitig angekündigtem Schulausfall mindestens eine Woche im Voraus (z. B. Lehrerweiterbildung) besteht für die Schule keine Aufsichtspflicht.

Dokument: Blockzeiten_u._Bilderdaten_2022-23_.pdf (pdf, 326.7 kB)

DatenschutzNach oben

Im Laufe des Schuljahres werden vereinzelt Fotos von Schulanlässen in Zeitungen oder auf der Homepage der Schule veröffentlicht. Die Schule vermeidet es, bei der Publikation mit Namen von Kindern oder gar unvorteilhaften Fotos zu arbeiten.

Sollten Sie mit diesem Vorgehen nicht einverstanden sein, melden Sie das bitte schriftlich der Klassenlehrperson. 

Dispensations- und BussenreglementNach oben

Dokument: DBR-Elternauszug_2009.pdf (pdf, 854.3 kB)

EinschulungsterminNach oben

Eltern mit Kindern im entsprechenden Alter erhalten jeweils im Dezember/Januar die Anmeldung für den Kindergarten per Post zugestellt.

Dokumente:Schulpflichttabelle_Kanton_Schwyz.pdf (pdf, 70.3 kB)
Merkblatt_berblick_Kindergarten_26082020.pdf (pdf, 93.2 kB)

Elternbulletin April 2022Nach oben

Dokument: Elternbulletin_April_2022.pdf (pdf, 598.0 kB)

Elternbulletin April 2023Nach oben

Dokument: Elternbulletin_April_2023.pdf (pdf, 3989.7 kB)

Elternbulletin September 2022Nach oben

Dokument: Elternbulletin_September_2022.pdf (pdf, 2615.8 kB)

Elternbulletin September 2023Nach oben

Dokument: Elternbulletin_September_2023.pdf (pdf, 1881.9 kB)

ElterntaxiNach oben

Das Ein- und Ausladen von Schulkindern auf den Trottoirs vor den Schulhäusern ist gefährlich und darum zu unterlassen! Wenn unbedingt nötig, sollten dafür die Parkplätze benützt werden. Dabei achten die Eltern darauf, dass Ihre Kinder die Strasse sicher überqueren. Normalerweise sollten Kinder nicht chauffiert werden.

FerienplanNach oben

Die Feriendaten sind für alle Kindergarten- und Schulkinder verbindlich! Eltern sind gebeten, ihre Ferienplanung anzupassen, damit ein geordneter Schulbetrieb gewährleistet werden kann.

Dokument: Tuggner_Ferienplan_202223.pdf (pdf, 32.2 kB)

Husi-Club 2023/24Nach oben

Dokument: Ausschreibung_Husi-Club_SJ2023-24.pdf (pdf, 616.7 kB)

Integrative Förderung (IF)Nach oben

Auftrag und Strukturen: Die Schulischen Heilpädagogen (SHP) fördern Kinder mit Lernstörungen, Lernschwierigkeiten, Lernhemmungen und Verhaltensauffälligkeiten sowie deren Integration in die Klasse. Sie beugen weiteren Lern- und Verhaltensstörungen vor.
Die SHP arbeiten während der normalen Schulzeit, mit den ihnen zugewiesenen Schülern, in Gruppen, selten einzeln, im Rahmen von eins bis fünf Wochenlektionen. Während diesen Lektionen wird einerseits am Schulstoff gearbeitet, andererseits findet eine individuelle Förderung des Kindes statt.
Für Massnahmen, die länger als 6 Monate dauern, wird mit Einverständnis der Eltern eine Abklärung durch die Abteilung Schulpsychologie oder eine Beurteilung durch ein Fachteam durchgeführt.
Die SHP beziehen die ganze Klasse in ihre Tätigkeit mit ein, indem sie regelmässig Klassenstunden besuchen und dort die Kinder beobachten oder mit ihnen arbeiten.

Ziel dieser Klassenstunden ist:
Förderung des Kindes mit IF innerhalb des Klassenverbandes, Förderung aller Kinder
Mitarbeit am individualisierenden Unterricht
Früherkennen von speziellen Bedürfnissen
Diese Zusammenarbeit mit der Lehrperson kann verschiedene Formen annehmen:
Beobachten der Kinder mit und ohne IF
Spezielle Förderung einer Gruppe von Kindern
Arbeit mit der Halbklasse, mit der ganzen Klasse alleine oder zusammen mit der Lehrperson
In die Arbeit der SHP wird, wenn immer möglich, das gesamte Umfeld der betreuten Kinder, d.h. Lehrperson, Klasse und Eltern miteinbezogen.

Hauptaufgaben der SHP:
Die Persönlichkeit des Kindes (Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen) stärken
Interessen neu wecken, dem Kind Erfolge (Erfolgserlebnisse) ermöglichen
Basisfunktionen fördern, Lernstoff erarbeiten und vertiefen, Arbeitstechniken schulen
Kontakte mit den Kindern, Eltern, Lehrpersonen, Schuldiensten, Fachinstanzen etc. pflegen und Aktivitäten koordinieren

JokertageNach oben

Pro Schuljahr haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kindergarten- oder Primarschulkind während zwei Schulhalbtagen aus dem Unterricht zu nehmen.

Dokument: Jokertag_Reglement.pdf (pdf, 434.2 kB)

KindergartenNach oben

Die Primarschule Tuggen führt einen Zweijahres-Kindergarten. Der Kindergarten ist die erste Stufe der Volksschule. Er fördert die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und bereitet sie auf die Primarstufe vor. Der Besuch des zweiten Kindergartenjahres ist obligatorisch.
Der Eintritt in den Kindergarten bildet einen bedeutenden Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Damit verbunden sind erstmals die Integration in eine grössere Guppe von Kindern sowie der Eintritt in das öffentliche Bildungswesen.

LaternenumzugNach oben

Der Laternenumzug findet abwechselnd mit der Eröffnung des Adventsfensters alle zwei Jahre statt. Der nächste Laternenumzug ist für November 2023 geplant. Nähere Informationen werden rechtzeitig durch die Lehrpersonen erteilt.

LehrpersonenNach oben

Die Adressen und Telefonnummern der Lehrpersonen entnehmen Sie bitte dem Stundenplan Ihres Kindes oder dem Schulblatt. Alle Lehrpersonen sind auch per Mail erreichbar vorname.name@schuletuggen.ch

LeitbildNach oben

Das Leitbild widerspiegelt unsere Vorstellungen über unsere Schule. Es dient als Leitfaden für den Schulalltag und die Entwicklung unserer Schule in den kommenden Jahren.
Lehrpersonen, Schulleitung und Schulrat orientieren sich an diesen gemeinsam erarbeiteten Zielen.

Dokument: Leitbild.pdf (pdf, 514.3 kB)

LogopädieNach oben

Ziel der Logopädie ist die Beratung und Therapie bei Störungen der Stimme, der Sprache, des Redeflusses, der Artikulation und des Schluckens. 

Logopädie kann helfen wenn:

das Kind anders spricht als Gleichaltrige 
das Kind undeutlich spricht oder sich nicht ausdrücken kann 
das Kind keine Sätze bildet oder nicht alle Laute (z.B.: "R", "Sch", "S") ausspricht 
das Kind überaus schnell oder stockend spricht


Unser Ziel ist die Förderung der sprachlichen Kommunikation und somit die soziale und schulische Integration des Kindes.

Wir bieten:

Für Kleinkinder, Kinder und Jugendliche
Erstabklärungen 
Beratungen 
Therapien 
Reihenuntersuche im Kindergarten

Wir arbeiten mit den Eltern, anderen Fachleuten und den Lehrpersonen zusammen.

https://www.sz.ch/privatpersonen/bildung-schulen-sport/volksschulen/logopaedie/adressen-dienste.html/72-512-468-463-2221-2201#Dienst%20Siebnen

LäuseNach oben

Ab und zu tauchen auf den Köpfen von Kindern Läuse auf. Dies hat allerdings nichts mit schlechter Hygiene zu tun, sondern eher mit der immer grösser werdenden Reisefreudigkeit der Leute.

Um eine Ausbreitung auf andere Kinderköpfe zu verhindern, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • sofortige Information der Lehrperson
  • die Lehrperson informiert die Eltern der ganzen Klasse (ohne Namensnennung)

Wichtig ist die tägliche Kontrolle der Haare auf Läuse und Nissen und bei Befall die Behandlung mit einem geeigneten Lausshampoo. In Apotheken und Drogerien werden Sie kompetent beraten.

Dokument: Merkblatt_Kopflaeuse_Web_D.pdf (pdf, 60.9 kB)

Medien - Empfehlungen Pro JuventuteNach oben

Dokument: Pro_Juventute_Medienprofi.pdf (pdf, 3360.8 kB)

Merkblatt für getrennt lebende ElternNach oben

Dokument: Merkblatt_fur_getrennt_lebende_Eltern_Eltern.pdf (pdf, 95.5 kB)

Merkblatt KindergartenNach oben

Dokument: Merkblatt_Kindergarten_2021.12.pdf (pdf, 549.4 kB)

Pro Juventute - Medien und Jugend - Flyer weitere EmpfehlungenNach oben

Dokument: Flyer_JugendUNDMedien_weitere_Empfehlungen_.pdf (pdf, 302.9 kB)

Pro Juventute - Medien und Jugend - Flyer wichtige EmpfehlungenNach oben

Dokument: Flyer_JugendUNDMedien_wichtige_Empfehlungen.pdf (pdf, 3805.7 kB)

Prüfen und BeurteilenNach oben

Dokument: Prufen_und_Beurteilen.pdf (pdf, 26.0 kB)

PsychomotorikNach oben

Unser Körper ist viel mehr als ein Zusammenspiel von Knochen, Muskeln, Nerven und lebenswichtigen Organen. Zwischen Körper und Seele besteht eine wechselseitige Beziehung. Die Psychomotorik ist ein Fachgebiet und beruht auf der Wechselwirkung von Motorik und Gefühlsleben.

Die Psychomotorik-Therapie kann helfen bei

  • Auffälligkeiten in der Bewegungskoordination
  • Schwierigkeiten in der Orientierung
  • erschwerter Bewegungs- und Handlungsplanung
  • Schwierigkeiten beim Basteln, Zeichnen, Schreiben
  • kurzer Aufmerksamkeits- und Konzentrationsdauer
  • geringem Selbstvertrauen


Wir fördern und unterstützen

  • die Erweiterung der Bewegungskompetenzen
  • die Differenzierung der Wahrnehmungsfähigkeit
  • den eigenen Umgang mit Stärken und Schwächen
  • die Stärkung des Selbstvertrauens
  • das Entwickeln neuer Strategien und Lösungsmöglichkeiten
  • die Erweiterung der Sozial- und Beziehungskompetenzen


Wir bieten

  • Abklärungen
  • Beratungen
  • Einzel und Kleingruppen-Therapie
  • Unterrichtsbeobachtungen
  • Präventions- und Oeffentlichkeitsarbeit


Wir arbeiten mit den Eltern, anderen Fachleuten und den Lehrpersonen zusammen.

Die Psychomotorik-Therapiestelle am Gerbiweg 8, Lachen ist für alle Gemeinden des Bezirks March zuständig.

Dokument: Psychomotorik.pdf (pdf, 1523.1 kB)

ReligionNach oben

Der Religionsunterricht ist nicht Teil der öffentlichen Schule. Der Glaubensunterricht unterliegt der Organisation und Zuständigkeit der Kirchen. Für Anliegen, Fragen oder Dispensen kontaktieren Sie bitte direkt die zuständigen Stellen.

SchulbesucheNach oben

Es finden keine offiziellen Schulbesuchstage statt. Wir pflegen den Gedanken des offenen Schulzimmers. Eltern können so während des ganzen Schuljahres ihre Kinder im Unterricht besuchen.

Schulblatt 2018Nach oben

Dokument: Schulblatt_Nr.25_2018.pdf (pdf, 5661.4 kB)

Schulblatt 2019Nach oben

Dokument: Schulblatt_Nr._26_2019.pdf (pdf, 4261.5 kB)

Schulblatt 2020Nach oben

Dokument: Tuggner_Schulblatt_Nr.27_2020.pdf (pdf, 6440.8 kB)

Schulblatt 2021Nach oben

Dokument: Tuggner_Schulblatt_Nr.28_2021.pdf (pdf, 1739.0 kB)

Schulblatt 2022Nach oben

Dokument: Tuggner_Schulblatt_Nr.29_2022.pdf (pdf, 4057.5 kB)

Schulblatt 2023Nach oben

Dokument: Schulblatt_2023.pdf (pdf, 2986.9 kB)

Schulbus FahrplanNach oben

Dokument: Fahrplan_Schulertransporte_Gemeinde_Tuggen_2021-22_def.pdf (pdf, 439.3 kB)

Schule und ElternhausNach oben

Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern hat für uns eine grosse Bedeutung. Wir sind interessiert an einem offenen und konstruktiven Austausch. Im Zentrum steht das Wohl des Kindes. Die Schule lädt die Eltern zu Elternabenden und Anlässen sowie zu den Beurteilungsgesprächen speziell ein. Die Erziehungsberechtigten haben jederzeit die Möglichkeit Unterrichtsbesuche bei ihren Kindern zu machen.
Bei Fragen und Problemen wenden sich die Erziehungsberechtigten grundsätzlich zuerst an die Klassenlehrperson.

SchulpflichttabelleNach oben

Dokument: Schulpflichttabelle_Kanton_Schwyz.pdf (pdf, 70.3 kB)

SchulsozialarbeitNach oben

Ziel der Schulsozialarbeit ist es, eine neutrale und unabhängige Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrpersonen zu sein. Das Angebot ist niederschwellig und für alle zugänglich.

Die Schulsozialberatung FAMfortis bietet uns diese Unterstützung, und zwar genau dann, wenn wir sie benötigen. Wenn eine Lehrperson, ein Kind oder Eltern ein schulisches Problem haben, melden Sie sich bei der Schulleitung. Diese wird die Verbindung zu den Fachkräften der FAMfortis herstellen und für die Beratung vor Ort besorgt sein.
Unter der Adresse www.famfortis.ch finden Sie weitere Infomationen zum Angebot.

 

SchulwegNach oben

Gemäss § 43 der Verordnung über die Volksschule stehen die Schülerinnen und Schüler auf dem Schulweg unter der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.
Der Weg zur Schule hat für viele Kinder eine besondere Bedeutung. Am Schulweg erzählen sich die Kinder, was sie am Vortag oder in der Schule erlebt haben. Hier werden wichtige soziale Erfahrungen gemacht. Der Schulweg zu Fuss ist ein guter Ausgleich für langes Sitzen.
Schulrat und Lehrpersonen empfehlen den Eltern, ihre Kinder den Schulweg zu Fuss zurücklegen zu lassen.

https://www.schulwege.ch

 

Dokumente:2022_Elternbrief_Ihr_Kind_und_sein_Schulweg.pdf (pdf, 85.9 kB)
2022_Merkblatt_Vorbereitung_auf_den_Schulweg.pdf (pdf, 88.7 kB)

Schulweg- und BusorganisationNach oben

Die Schule Tuggen hat ein Reglement für den Schulweg- und Busorganisation erstellt.

Dokument: Reglement_Schulweg-_und_Busorganisation_-_2021.06.30.pdf (pdf, 2505.2 kB)

SchwimmunterrichtNach oben

Schwimmunterricht wird von der 1. - 4. Klasse erteilt.
Der Schwimmunterricht für die 1./2. Klasse findet im Hallenbad der Sek1 March in Siebnen, jener der 3./4. Klasse im Hallenbad Schmerikon statt.

Sonderpädagogisches KonzeptNach oben

Dokument: Sonderpadagogisches_Konzept_Tuggen_2019.pdf (pdf, 830.7 kB)

Stundenplan KindergartenNach oben

Im Kindergarten besuchen die "Kleinen" während fünf, die "Grossen" während sieben Halbtagen pro Woche den Unterricht.

Dokument: Stundenplan_Kindergarten_Tuggen.pdf (pdf, 20.0 kB)

UnfallversicherungNach oben

Die Gemeinde führt keine Unfallversicherung für die Schülerinnen und Schüler. Die private Kranken- und Unfallkasse ist für Arztkosten zuständig. Für Materialschäden (z.B. beschädigte Brillen) haftet die Haftpflichtversicherung des „schuldigen“ Kindes.

Verkehrserziehung und VeloprüfungNach oben

Die Verkehrsinstruktoren der Kantonspolizei Schwyz begleiten die Kinder während der gesamten Schulzeit mit stufengerechten Doppellektionen. In der Kindergarten- und Primarstufe steht die Verkehrssicherheit im Vordergrund. 

In der 4. Klasse absolvieren die Schülerinnen und Schüler eine Veloprüfung. Der praktische Teil wird durch die Kantonspolizei Schwyz organisiert und durchgeführt. Sie ist dabei auf die Mithilfe der Erziehungsberechtigten angewiesen. Die Hauptverantwortung für die Verkehrstauglichkeit der Kinder liegt bei den Eltern. 

Weitere Informationen werden am entsprechenden Elternabend erteilt. 

WegzugNach oben

Falls Sie planen, von Tuggen wegzuziehen, informieren Sie bitte frühzeitig die Lehrperson. Den genauen Zügeltermin und die neue Adresse melden Sie bitte auf dem Sekretariat, damit eine Schülerüberweisung an den neuen Schulort vorgenommen werden kann.

ZahnprophylaxeNach oben

Unsere Zahnprophylaxe-Fachperson, Frau Sophie Lutz, besucht viermal im Jahr jede Klasse. Sie unterrichtet die Kinder in der Zahnhygiene und erläutert die Wichtigkeit der Zahnpflege.
Die Eltern erhalten anfangs Schuljahr einen Gutschein für einen Kontrolluntersuch bei ihrem Zahnarzt. Wir bitten die Eltern, regelmässig einen Untersuch beim Zahnarzt zu reservieren und die Pflege der Zähne ihrer Kinder zu überwachen.

ZuzugNach oben

Falls Sie mit schulpflichtigen Kindern einen Wohnortswechsel nach Tuggen planen, wird normalerweise ihre "alte" Schulgemeinde eine Schülerüberweisung vornehmen. Anschliessend werden Sie von der Primarschule Tuggen über die Klassenzuteilung schriftlich informiert. Falls Sie kurz vor dem Zuzugsdatum noch keine Mitteilung erhalten haben, kontaktieren Sie bitte das Sekretariat.