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Informationen von A-Z

A

Absenzen

Bitte melden Sie Entschuldigungen vor dem Unterrichtsbeginn direkt der entsprechenden Lehrperson. Dies ist am einfachsten via KLAPP (Absenzen). Die Telefonnummern finden Sie im Schulblatt oder auf unserer Homepage. 

Für eine längere Absenz/Dispens finden Sie Informationen unter Dispensations- und Bussenreglement [pdf, 1.3 MB] 

Anmeldung Kindergarteneintritt

Wird Ihr Kind im kommenden Schuljahr schulpflichtig, werden Sie die Anmeldeunterlagen im Dezember von der Schulverwaltung erhalten. Die Bedingungen zum Schuleintritt entnehmen Sie bitte nachfolgendem Merkblatt
 Merkblatt Kindergarten

D

Deutsch als Zweitsprache (DaZ)
Dispensation

Für längere Dispensationen bitten wir Sie, nachfolgendes Dispensations- und Bssenreglement zu beachten.

 Dispensations- und Bussenreglement [pdf, 1.3 MB]

E

Elternkommunikation

Die Schule Tuggen kommuniziert mit der Elternkommunikationsapp KLAPP. Hierzu erhält jedes Schulkind einen eigenen Autorisierungscode. Dieser bleibt während der gesamten Schulzeit an der Schule Tuggen derselbe. Über KLAPP können Sie unkompliziert eine Absenz Ihres Kind eingeben; so werden die entsprechenden Lehrpersonen direkt informiert.  

Ebenso werden Sie via KLAPP über die Durchführung von Anlässen, Mitteilungen der Schulleitung oder Informationen der Klassenlehrperson informiert.

H

Husi-Club

Die Schule Tuggen bietet eine schulergänzende Betreuung an. Die Kinder können Hausaufgaben erledigen, ein Buch lesen oder an einem eigenen Projekt arbeiten. Das Angebot ist für Schülerinnen und Schüler der 3. – 6. Klasse. Eine Aufsichtsperson ist anwesend und betreut die anwesenden Kinder. Bei Fragen steht sie mit Rat und Tat zur Seite. Die Anmeldung erfolgt semesterweise und ist verbindlich.

Husi-Club [pdf, 602 KB]

I

Integrative Förderung (IF)
Integrierte Sonderschulung (IS)

J

Jokertage

Pro Schuljahr haben die Eltern die Möglichkeit, ihr Kindergarten- oder Primarschulkind während zwei Schulhalbtagen aus dem Unterricht zu nehmen.

K

Kindergarten

Der Eintritt in den Kindergarten ist ein bedeutender Schritt auf dem Weg zur Selbstständigkeit. Damit verbunden sind erstmals die Integration in eine grössere Gruppe von Kindern sowie der Eintritt in das öffentliche Bildungswesen. Der Kindergarten ist auch die erste Stufe der Volksschule. Er fördert die ganzheitliche Entwicklung der Kinder und bereitet sie auf die Primarschule vor. Der Besuch des einjährigen Kindergartens ist obligatorisch.

Amt für Volksschulen Kindergarten

Klassenassistenzen

Klassenassistentinnen und Klassenassistenten unterstützen Lehrpersonen während des Unterrichts sowie in organisatorischen und administrativen Aufgaben. Hauptaufgabe ist die Unterstützung der pädagogischen Prozesse.

Klassenzuteilung

Die Klassenzuteilung liegt in der Verantwortung der Schulleitung. Die Information über die Kindergarten-, Schulhaus- und Klassenzuteilung erfolgt jeweils per Ende Schuljahr.

Krankheit

Krankheitsbedingte Absenzen von Schülerinnen und Schülern sind der entsprechenden Lehrperson vor der ersten Ausfallschulstunde mitzuteilen. Bei Schulbuskindern muss auch der entsprechende Schulbusfahrer informiert werden. Am einfachsten nehmen Sie die Absenz via Elternkommunikations-App KLAPP vor. 

Bitte denken Sie auch daran, individuelle Lektionen wie Musikstunden und Therapien abzumelden. 

Telefonisch sind die Schulhäuser erreichbar:

L

Läuse

Ab und zu tauchen auf den Köpfen von Kindern Läuse auf. Dies hat allerdings nichts mit schlechter Hygiene zu tun, sondern eher mit der immer grösser werdenden Reisefreudigkeit der Menschen.
Um eine Ausbreitung auf andere Kinderköpfe zu verhindern, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  • Sofortige Information an die Lehrperson
  • Die Lehrperson informiert die Eltern der ganzen Klasse (ohne Namensnennung)
  • Nach den Sommerferien wird eine präventive Kontrolle in allen Klassen durchgeführt.

Wichtig ist die tägliche Kontrolle der Haare auf Läuse und Nissen und bei Befall die Behandlung mit einem geeigneten Lausshampoo. In Apotheken und Drogerien werden Sie kompetent beraten.

Inforomation Kopflaus

Logopädie

In der Abteilung Logopädie werden Kleinkinder, Kinder und Jugendliche behandelt. Die regionalen Dienste sind dezentral eingerichtet. Die Logopädinnen und Logopäden sind für die Abklärung und Behandlung von Störungen der gesprochenen und/oder geschriebenen Sprache zuständig. Das Angebot der Abteilung Logopädie ist für die betroffenen Kinder und ihre Eltern gratis und freiwillig. Der Kanton übernimmt die Kosten.

Die Kinder können von den Eltern direkt, vom Arzt, von der Kindergärtnerin oder von der Lehrperson im Einverständnis mit den Eltern angemeldet werden.

Abteilung Logopädie, Dienststelle Siebnen
Schulhaus Dorf
Glarnerstrasse 37
8854 Siebnen
041 819 84 88

Amt für Volksschulen und Sport Kanton SZ Logopädie
Google Maps

M

Musikschule

P

Pfarrämter
Psychomotorik

Psychomotoriktherapeuten erfassen und therapieren Entwicklungs- und Bewegungsauffälligkeiten. Dazu gehören Koordinations-, Orientierungs- und Gleichgewichtsprobleme, körperliche Verspannungen, Aufmerksamkeitsdefizite, Verhaltensstörungen wie Aggressivität, Unruhe oder Gehemmtheit etc.. Mit Bewegung, Spiel und gestalterischen Ausdrucksmitteln werden Wahrnehmung und Selbstwertgefühl gefördert.

Psychomotorik-Therapiestelle
Gerbiweg 8
8853 Lachen
​​​055 451 02 60
Psychomotorik Therapiestelle Lachen
Google Maps

S

Schulärztlicher Vorsorgeuntersuch

Schulärztliche Vorsorgeuntersuchungen finden in der 1. und 4. Klasse statt und sind obligatorisch. Die schulärztlichen Untersuchungen dienen dazu, Auffälligkeiten in der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sowie gesundheitliche Gefährdungen frühzeitig zu erkennen und geeignete Massnahmen einzuleiten.

Weitere Informationen finden Sie unter Amt für Gesundheit und Soziales - Schulärztlicher Vorsorgeuntersuch

Schulbibliothek

Die Bibliothek steht den Schülerinnen und Schüler der Schule Tuggen zur Verfügung. Die Öffnungszeiten entnehmen Sie den Flyern

Schulbus

Die Gemeinde Tuggen organisiert einen Schulbus für die Kinder aus den Aussenquartieren. Der Wegweiser zur Gesetzgebung der Volksschule (Kapitel III.1/1 – 3) legt die Parameter für eine Berechtigung des Schulbusses oder einer entsprechenden Wegentschädigung fest.

Schulisches Standortgespräch

Jährlich findet zwischen Oktober und März ein Standortgespräch statt. Die Klassenlehrperson führt mit den Schülerinnen und Schülern sowie den Erziehungsberechtigten ein förderorientiertes Standortgespräch nach kantonalen Vorgaben. Es wird gezielt auf die vergangene Beurteilungsperiode zurückgeschaut und ein Ausblick auf die weitere Schullaufbahn vorgenommen. «Wo stehe ich», «Wo will ich hin» und «Was sind meine nächsten Schritte, um das Ziel zu erreichen» stehen im Vordergrund.

Schulleitung

Schulleitung Unterstufe (Kindergarten - 2. Klasse)

Sarina Fenk
055 465 12 80

 

Schulleitung Mittelstufe (3. - 6. Klasse)

Sarah Dobler
055 465 12 81

Schulpsychologischer Dienst

Der schulpsychologische Dienst unterstützt Kinder, Jugendliche, Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen bei schulpsychologischen Fragestellungen während der Volksschulzeit. Ihre Fragen und Anliegen werden vertraulich behandelt und unsere Beratungen sind unentgeltlich.

Schulsozialarbeit

Die Schulzeit vom Kindergarten bis zum Ende der Oberstufe ist für Kinder, Jugendliche und ihre Familien ein prägender Lebensabschnitt, der Veränderung mit sich bringt. Die Schule ist während dieser Zeit ein wichtiger Lebensraum, in dem viel soziale Interaktion stattfindet. Die Schule als lebendiges und buntes Abbild der Gesellschaft fördert die Kinder in ihrer Selbstständigkeit und ihren Sozialkompetenzen.

Die schulischen Anforderungen, soziale Dynamiken sowie familiäre Hintergründe können für die Schülerinnen und Schüler, deren Familien, jedoch auch für die Institution Schule Herausforderungen mit sich bringen.

Die Schule Tuggen arbeiten im Bereich der Schulsozialarbeit mit ausgebildeten Fachleuten der Firma FAMfortis zusammen. Sie beraten und unterstützen die Lehrpersonen sowie die Schulleitung bei sozialen Fragestellungen. Erschwerende Umstände wie Verhaltensauffälligkeiten, Pubertät, Erkrankung, Sucht oder chronische Belastungen der Eltern sowie familiäre Besonderheiten wie Migration, Trennung, Scheidung oder innerfamiliäre Konflikte können Einfluss auf den Schulalltag haben. Bei der Lösungsfindung werden alle Beteiligten einbezogen.

Die erste Anlaufstelle bleibt dabei immer die Schulleitung.

Weitere Informationen entnehmen Sie unter FAMfortis

Schulweg

Der Schulweg bringt nicht nur Gefahren des Strassenverkehrs oder Probleme der heutigen Gesellschaft mit sich, er ist gleichzeitig eine wichtige Erlebniswelt für Ihr Kind. Es wird vertraut mit der weiteren Umwelt, schliesst Freundschaften, trägt Konflikte aus und stärkt sein Selbstvertrauen im Umgang mit diversen Einflüssen. Dies ist eine wichtige Phase in der Ent-wicklung Ihres Kindes. Ermöglichen Sie Ihrem Kind diese Erfahrungen!

Die Verantwortung für die Entwicklung und Sicherheit – auch auf dem Schulweg - Ihres Kindes liegt bei Ihnen. Die Aufgabe der Schule und der Verkehrspolizei ist eine aufbauende Ergänzung der Basis, welche die Eltern schaffen. Unterstützen Sie Ihr Kind und begleiten es auf dem Abenteuer Schulweg.

W

Wegzug aus der Gemeinde

Bei Wegzug aus der Gemeinde Tuggen sind die Eltern verpflichtet, dies der Klassenlehrperson und der Schulverwaltung frühzeitig mitzuteilen. Die Schulverwaltung überweist die Schülerin, bzw. den Schüler an die Schule des neue Wohnortes.

Z

Zahnprophylaxe

Unsere Zahnprophylaxe-Fachperson besucht viermal im Jahr jede Klasse. Sie unterrichtet die Kinder in der Zahnhygiene und erläutert die Wichtigkeit der Zahnpflege.

Die Eltern erhalten anfangs Schuljahr einen Gutschein für einen Kontrolluntersuch bei ihrem Zahnarzt. Wir bitten die Eltern, regelmässig einen Untersuch beim Zahnarzt zu reservieren und die Pflege der Zähne ihrer Kinder zu überwachen.

Fachperson: Sophie Lutz
Schulzahnärztlicher Dienst

Zeugnisse

Im Zeugnis werden die summativen Leistungen der Beurteilungsperiode abgebildet. Im Zyklus l und ll wird ein Jahreszeugnis abgegeben. Im Zyklus lll ein Semesterzeugnis.

Das Zeugnis umfasst die überfachlichen Kompetenzen (personale, soziale und methodischen Kompetenzen), welche mit einem Prädikat abgebildet werden und die fachlichen Kompetenzen, welche mit einer Note ausgewiesen werden.

Amt für Volksschulen Beurteilungsreglement

Vollzugsvorschriften zum Beurteilungsreglement [pdf, 163 KB]

 

Zuzug in die Gemeinde

Bei Zuzug in die Gemeinde Tuggen sind die Eltern verpflichtet, dies der Schulverwaltung sofort mitzuteilen. Die Schulleitung nimmt dann die Einteilung der Schülerinnen und Schüler vor.